Die Korrektheit der bestehenden Raumaufnahme wird von den Rekurrenten nicht in Frage gestellt. Die Delegation hat keine Unrichtigkeiten festgestellt, die zu einer Änderung der Anzahl Raumeinheiten (RE, für Wohnräume) oder m2 (für Gewerberäume und Garagen) führen würden. Festzuhalten ist immerhin, dass die Wohnung im Erdgeschoss des Gebäudes Nr. 2.________ nicht über einen Balkon, sondern über eine teilweise gedeckte Terrasse verfügt. Nicht aufgeführt ist zudem der nur über das Dach des Waschküchenanbaus zugängliche Estrich des Nebengebäudes Nr. 2.________a. 2. Benotung