5. Die Steuerverwaltung hat die allgemeine Neubewertung 2020 weitgehend automatisiert umgesetzt. Dabei wurden die vorbestehende Raumaufnahme (Ziff. 1 des Augenschein- Protokolls) und die Benotung unverändert übernommen, das wirtschaftliche Alter (Ziff. 3 des Augenschein-Protokolls) angepasst und anschliessend anhand der aktualisierten Tabellen der neue amtliche Wert ermittelt. Anders als die Rekurrenten in Ziff. 1 der Rekursschrift vom 30. November 2021 geltend machen, ist mit der allgemeinen Neubewertung 2020 an der Unterteilung des Grundstücks in Objekte (und gegebenenfalls Objektteile) nichts geändert worden.