-3- 2. In formeller Hinsicht ist vorab darauf hinzuweisen, dass alle Eingaben an die Steuerrekurskommission zwar nur A.________ als Absender nennen, jedoch zusätzlich auch von C.________ und D.________ unterzeichnet worden sind. Damit sind sämtliche Gesamteigentümer des zu beurteilenden Grundstücks als Partei am Verfahren beteiligt (siehe Bst. A hiervor). 3. Strittig ist der amtliche Wert des Grundstücks E.________ Gbbl. Nr. 1.________, gültig ab dem Steuerjahr 2020.