Sie beantragen, sowohl das Haupt- als auch das Nebengebäude mit der Gebäudeartnote 1 zu bewerten. Weiter machen die Rekurrenten geltend, dass der neue amtliche Wert in einer Weise eröffnet worden sei, die den Anforderungen an eine behördliche Verfügung nicht genüge. Ergänzend weisen die Rekurrenten auf Unstimmigkeiten bei der Objektumschreibung zwischen Grundstückblatt und Mietwertblatt hin. D. Die Steuerverwaltung hat sich am 19. Januar 2022 vernehmen lassen. Sie beantragt, den Rekurs unter Kostenfolge abzuweisen. Zur Begründung bringt sie namentlich vor, dass die um-