C. Gegen den Einspracheentscheid haben die Rekurrenten mit Eingabe vom 30. November 2021 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie rügen zunächst, dass bis anhin bloss ein einziger amtlicher Wert existiert habe, während mit der Neubewertung für die einzelnen Objekte auf dem Grundstück separate Werte eröffnet worden seien, was zu einer übermässigen Erhöhung des gesamten amtlichen Werts führe. In materieller Hinsicht kritisieren die Rekurrenten die Benotung der Gebäudeart. Sie beantragen, sowohl das Haupt- als auch das Nebengebäude mit der Gebäudeartnote 1 zu bewerten.