Vorliegend beträgt der betreibungsrechtliche Grundbetrag CHF 1'200.-- (Kreisschreiben Nr. B1 der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern, abrufbar unter: , Rubriken "Zivilverfahren > Kreisschreiben > SchKG > KS B1" [abgerufen am 14.12.2022]; nachfolgend: Kreisschreiben B1). Dies hat einen zivilprozessualen Zuschlag von CHF 360.-- zur Folge. Der zivilprozessuale Grundbetrag für allgemeine Lebenshaltungskosten beläuft sich somit im konkreten Fall auf CHF 1'560.--.