Zudem forderte sie die Steuerverwaltung auf, zu den von ihr geltend gemachten Anwalts- und Gerichtskosten als Gewinnungskosten Stellung zu nehmen (pag. 47-46). Der Erhalt dieser E-Mail wurde am 13. September 2021 ebenfalls via E-Mail bestätigt (Beilage zum Rekurs- und Beschwerdeschreiben vom 30.11.2021). Am 15. September 2021 wurde sodann via E-Mail bestätigt, dass die geltend gemachten Anwalts- und Gerichtskosten zum Abzug zugelassen werden könnten (pag. 47).