Von diesem Nachzahlungsbetrag wurden vorab CHF 46.-- für bereits bezogenes IV-Taggeld verrechnet. Der Restbetrag von CHF 14'694.-- wurde der Arbeitslosenkasse als Rückerstattung von Vorleistungen (CHF 2'560.55) sowie den Sozialen Diensten B.________ (CHF 12'133.45) ausbezahlt.