Weiter erfasste sie einen Betrag von CHF 7'696.-- eines bisher nicht deklarierten Kontos der Rekurrenten bei der F.________bank. Zusätzlich rechnete sie CHF 100'851.-- dem Vermögen der Rekurrenten auf (Begründung "Nachtrag Vermögen gemäss Kontoauszug C.________bank 2________."; pag. 58). Wie sich im vorliegenden Rekursverfahren gezeigt hat, ist die Aufrechnung von CHF 100'851.-- zu Unrecht erfolgt, da der Saldo des Kontos der Rekurrentin bei der C.________bank irrtümlicherweise doppelt erfasst wurde (vgl. Schreiben der Steuerverwaltung vom 25.2.2022). Das Vermögen der Rekurrenten ist daher zu ihren Gunsten im Umfang von CHF 100'851.-- zu reduzieren.