5. In einem nächsten Schritt sind die "weiteren Korrekturen" im Vermögen in Höhe von CHF 108'733.-- zu prüfen. Die Steuerverwaltung hat am 25. Februar 2022, auf Nachfrage der Steuerrekurskommission, diverse Bankdokumente der Rekurrenten zu den Akten eingereicht. Aus diesen ergibt sich, dass der Rekurrent bei der C.________bank über ein Lombard-Depot und einen Lombardkredit verfügte. Der Vermögenssteuerwert betrug CHF 369'767.--. Weiter verfügte die Rekurrentin, ebenfalls bei der C.________bank, über ein Konto, welches per 31. Dezember 2019 einen Saldo von CHF 100'850.94 aufwies.