Gemäss der sich in den Akten befindenden Grundstückgewinnsteuerveranlagung vom 29. Januar 2021 (pag. 43 ff.) sind die gesamthaft geltend gemachten Kosten als Auslagen bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt worden (pag. 43). Insbesondere sind auch die Handänderungskosten von CHF 57'600.-- in Abzug gebracht worden, was erstaunt, sind diese doch gemäss Ziff. 1 der Schlussbestimmungen zum Kaufvertrag vom 16. Dezember 2019 durch die Käuferschaft übernommen worden und damit den Rekurrenten nicht angefallen.