Festzuhalten ist, dass die Rekurrenten die entsprechenden Kosten in Höhe von total CHF 457'086.-- im Verfahren vor der Steuerrekurskommission weder detailliert beziffert noch belegt haben. Gemäss ihren Ausführungen in der Einsprache vom 21. Mai 2021 handelt es sich dabei um Handänderungskosten von CHF 57'600.--, die Vermittlungsprovision von CHF 68'659.--, die Vorfälligkeitsentschädigung von CHF 323'300.-- und weiterer Kosten im Umfang von CHF 7'527.-- (vgl. pag. 42). Gemäss der sich in den Akten befindenden Grundstückgewinnsteuerveranlagung vom 29. Januar 2021 (pag.