Dies aufgrund der Tatsache, dass der Rekurrent vor dem Stichtag einen festen Rechtsanspruch auf die Kaufpreisrestanz erworben hat. Bei den weiter von den Rekurrenten geltend gemachten "Schulden" handelt es sich sodann um Auslagen, welche ihnen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Liegenschaft angefallen sind. Festzuhalten ist, dass die Rekurrenten die entsprechenden Kosten in Höhe von total CHF 457'086.-- im Verfahren vor der Steuerrekurskommission weder detailliert beziffert noch belegt haben.