Aufgrund der vertraglichen Verpflichtung auf Übertragung des Eigentums an dieser Liegenschaft kann der Steuerwert derselben indes wieder abgezogen werden, was im Ergebnis zu einer steuerlichen Neutralisation bzw. zu einem Nullsummenspiel führt. In seiner Eigenschaft als Gläubiger hat der Rekurrent bzw. haben die Rekurrenten die erhaltene Kaufpreisanzahlung – soweit noch vorhanden – und die Kaufpreisrestanz von CHF 3'850'000.-- als Vermögen zu versteuern. Dies aufgrund der Tatsache, dass der Rekurrent vor dem Stichtag einen festen Rechtsanspruch auf die Kaufpreisrestanz erworben hat.