-6- gungsgeschäft. Gestützt auf die hiervor zitierte Praxis ist damit folgende steuerliche Vermögenssituation massgebend: Da der Rekurrent am 31. Dezember 2019 nach wie vor Eigentümer der fraglichen Liegenschaft war, ist ihm bzw. infolge der Faktorenaddition (Art. 10 Abs. 1 StG) den Rekurrenten der amtliche Wert des Grundstücks in Höhe von CHF 2'286'570.-- aufzurechnen. Aufgrund der vertraglichen Verpflichtung auf Übertragung des Eigentums an dieser Liegenschaft kann der Steuerwert derselben indes wieder abgezogen werden, was im Ergebnis zu einer steuerlichen Neutralisation bzw. zu einem Nullsummenspiel führt.