8 wurde festgehalten, dass erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises die Grundbucheintragung und damit verbunden die Übertragung des Eigentums erfolgen soll. Nachdem die Kaufpreisrestanz beglichen wurde, erfolgte der Eigentumsübergang am 7. Januar 2020. Der für die Vermögenssteuer massgebende Stichtag, der 31. Dezember 2019, lag damit zwischen dem Verpflichtungs- und dem Verfü-