4.2 Vorliegend verkaufte der Rekurrent mit Kaufvertrag vom 16. Dezember 2019 das Grundstück E.________ Gbbl. Nr. 1________ zu einem Preis von CHF 4'250'000.--. Die Parteien vereinbarten in Ziff. 3.1 des Kaufvertrages, dass mit der Unterzeichnung desselben die Kaufpreisanzahlung in Höhe von CHF 400'000.-- zu bezahlen und in Ziff. 3.1, dass die Kaufpreisrestanz von CHF 3'850'000.-- mit Valuta 3. Januar 2020 dem Klientengelderkonto der den Kaufvertrag beurkundenden Notarin gutzuschreiben sei. In Ziff. 8 wurde festgehalten, dass erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises die Grundbucheintragung und damit verbunden die Übertragung des Eigentums erfolgen soll.