3. Vorliegend beanstanden die Rekurrenten die erfolgte Vermögensaufrechnung als Ganzes, beantragen sie doch die Reduktion des Vermögens auf CHF 375'075.-- gemäss ihrer Selbstdeklaration in der Steuererklärung pro 2019. Entsprechend ist einerseits die Aufrechnung im Vermögen, soweit sie im Zusammenhang mit dem Grundstückverkauf steht, und andererseits sind die "weiteren Korrekturen" in Höhe von CHF 108'733.-- zu prüfen.