G. Die Steuerrekurskommission hat den Rekurrenten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Gemäss Schreiben vom 8. März 2022 halten die Rekurrenten an den gestellten Anträgen fest. Auf den Inhalt der einzelnen Rechtschriften wird, sofern entscheidrelevant in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: