Hinsichtlich der "weiteren Korrekturen" in Höhe von CHF 108'733.-- seien den Akten keine Belege oder Unterlagen zu entnehmen. Weiter hat die Steuerrekurskommission die Steuerverwaltung gebeten auszuführen, ob das in der Steuererklärung pro 2019 im Wertschriftenverzeichnis deklarierte Konto der Rekurrentin in Höhe von CHF 100'850.-- anlässlich der Veranlagung allenfalls zusätzlich bzw. doppelt erfasst worden sei. Dieser Aufforderung ist die Steuerverwaltung mit Eingabe vom 25. Februar 2022 nachgekommen. Sie hat sodann ausgeführt, dass der Betrag von CHF 100'850.-- irrtümlicherweise doppelt berücksichtigt worden sei.