F. Am 8. Februar 2022 hat die Steuerrekurskommission die Steuerverwaltung erneut aufgefordert die vollständigen Steuerakten pro 2019 einzureichen. Dabei seien insbesondere auch sämtliche Unterlagen zu der erfolgten Aufrechnung im Vermögen von CHF 2'072'163.-- einzureichen, bestehend aus der Kaufpreisrestanz von CHF 3'850'000.-- sowie diversen weiteren Korrekturen in Höhe von CHF 108'733.--, abzüglich des amtlichen Werts des Grundstücks E.________ Gbbl. Nr. 1________ im Betrag von CHF 2'286'570.--. Hinsichtlich der "weiteren Korrekturen" in Höhe von CHF 108'733.-- seien den Akten keine Belege oder Unterlagen zu entnehmen.