D. Mit Schreiben vom 15. November 2021 hat die Steuerrekurskommission die Steuerverwaltung zur Einreichung der Vernehmlassung und der vollständigen Steuerakten aufgefordert. Am 15. Dezember 2021 hat sich die Steuerverwaltung vernehmen lassen und sinngemäss die kostenpflichtige Abweisung des Rekurses beantragt. Sie führt aus, dass der amtliche Wert einer Liegenschaft immer durch jene Person versteuert werde, welche per Stichtag Eigentümer sei. Allerdings seien die daraus resultierenden Schuld- und Forderungsverhältnisse zu berücksichtigen.