B. Letztmals mit Einspracheentscheiden vom 7. Oktober 2021 wurden die Rekurrenten von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), bei den kantonalen Steuern pro 2019 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 120'685.-- und auf ein steuerbares Vermögen von CHF 2'447'238.-- veranlagt. Dabei wies die Steuerverwaltung die seitens der Rekurrenten erhobene Einsprache ab und bestätigte die in der Veranlagungsverfügung vom 20. Mai 2021 betreffend die kantonalen Steuern pro 2019 erfolgte Aufrechnung im Vermögen von CHF 2'072'163.--. Zur Begründung verwies die Steuerverwaltung auf ihr Schreiben vom 2. Juni 2021.