Gemäss deren Website begann die Rekurrentin im Jahr 2020 die Ausbildung zur _________ (…). Es ist davon auszugehen, dass die Rekurrentin mittlerweile die Ausbildung abgeschlossen hat oder in absehbarer Zeit abschliessen wird. Nach Abschluss dieser Ausbildung ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass sich der Lohn der Rekurrentin erhöhen wird. In Anbetracht dessen wird es ihr in naher Zukunft möglich sein, den Steuerausstand von CHF 452.-- zu begleichen. Folglich ist auch unter Berücksichtigung der Zukunftsaussichten der Rekurrentin ein Steuererlass ausgeschlossen.