Damit verfügte die Rekurrentin im Steuerjahr 2019 über einen monatlichen Überschuss von CHF 688.--, was einem jährlichen Überschuss von CHF 8'256.-- entspricht. Dies ergibt eine freie Einkommensquote von 1'827 % und damit wesentlich mehr als 175 % des Steuerausstands von CHF 452.-- (exkl. Verzugszinsen). Angesichts dieser erheblichen freien Einkommensquote wäre es der Rekurrentin zumutbar gewesen, Rücklagen zu bilden und diese zur Bezahlung der Steuern zu verwenden.