Die KVG-Prämie der Rekurrentin betrug im Steuerjahr 2019 grundsätzlich CHF 301.-- (vgl. Beilage 5 zum Rekurs vom 4.11.2021). Aus der Prämienrechnung vom 3. Dezember 2019 (vgl. Beilage 6 zum Rekurs vom 4.11.2021) geht allerdings hervor, dass die Rekurrentin in der Zeitspanne vom 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2019 einen Kantonsbeitrag in der Höhe von CHF 696.-- erhalten hat, was auf das gesamte Jahr verteilt einer monatlichen Vergünstigung von CHF 58.-- entspricht. Angesichts dessen ist der Rekurrentin eine Krankenkassenprämie von monatlich CHF 243.-- (nach Abzug Prämienverbilligung) zum Zwangsbedarf hinzuzurechnen.