-8- Nebenkosten von CHF 1'381.05 / 12 Monate) berücksichtigt werden. Weil die Rekurrentin im Steuerjahr 2019, wie unter E. 6.1 hiervor dargelegt, mit ihrem damaligen Lebenspartner zusammengewohnt hat, sind ihr damit die anteilsmässigen Wohnkosten in der Höhe von monatlich CHF 717.50 (1/2 von CHF 1'435.--) anzurechnen.