6.2 Als Zuschlag sind zunächst die Wohnkosten (Mietzins und Nebenkosten) der Rekurrentin zu berücksichtigen (Ziff. II/1 und 2 der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1). Den Akten ist zu entnehmen, dass der Mietzins für die 3-Zimmerwohnung in Z.________, inkl. Akonto-Nebenkosten, CHF 1'395.-- (Mietzins CHF 1'320.--, Nebenkosten CHF 75.--) betrug (vgl. pag. 35). Fällt die Nebenkostenabrechnung Ende Jahr höher aus, ist bei den Nebenkosten dieser höhere, effektiv resultierende Betrag zu berücksichtigten.