6.1 Der Grundbetrag beinhaltet die Ausgaben für Nahrung, Kleidung und Wäsche, einschliesslich deren Instandhaltung, Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. Für erwachsene Personen, die in einer kinderlosen, kostensenkenden Wohn- bzw. Lebensgemeinschaft leben, entstehen für die im Grundbetrag enthaltenen Positionen vergleichbare Kosten wie für ein Ehepaar. Verfügen beide über ein Einkommen, ist der Ehegattengrundbetrag (CHF 1'700.--) einzusetzen und dieser regelmässig auf die Hälfte (CHF 850.--) herabzu-