-6- Sozialhilfeleistungen in der Höhe von CHF 2'228.-- (bzw. monatlich rund CHF 185.--). Zudem kann den Akten entnommen werden, dass die Rekurrentin im Jahr 2019 von ihrem Vater Unterstützungsleistungen in der Höhe von CHF 9'840.-- erhalten hat (pag. 46), was grundsätzlich einem monatlichen Betrag von CHF 820.-- entspricht. Die Rekurrentin bestreitet den Erhalt von Unterstützungsleistungen ihres Vaters nicht. Allerdings bringt sie vor, dass sie ihrem Vater Ende Jahr 2019 CHF 3'240.-- zurückbezahlt habe. Diesbezüglich reicht sie eine vom Vater unterschriebene Rückzahlungsbestätigung vom 16. Dezember 2019 ein (vgl. Beilage 1 zur Stellung-