Ferner bestreitet sie, im Jahr 2019 mit ihrem damaligen Partner im Konkubinat gelebt zu haben. Im Übrigen sei sie entgegen der Auffassung der Steuerverwaltung im Jahr 2019 zu einem Arbeitspensum von 100 % angestellt gewesen. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit entscheidrelevant, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: