G. Dazu hat die Rekurrentin mit Schreiben vom 20. Januar 2022 Stellung genommen. Sie führt im Wesentlichen aus, dass sie die Voraussetzungen für den Erlass der Steuern pro 2019 erfülle und keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen würden. Die Rekurrentin bestreitet die von der Steuerverwaltung gemachten Feststellungen. So habe sie von ihrem Vater im Steuerjahr 2019 Unterstützungsbeiträge in der Höhe von lediglich CHF 550.-- pro Monat erhalten. Ausserdem seien die Unterstützungsbeiträge in unregelmässigen Abständen und nur in Notlagen erfolgt. Ferner bestreitet sie, im Jahr 2019 mit ihrem damaligen Partner im Konkubinat gelebt zu haben.