Hierfür gehe sie unter anderem von monatlichen Lohnzahlungen (40 % Arbeitspensum) in der Höhe von CHF 1'647.10, Sozialhilfeleistungen von monatlich CHF 185.65 und einem Unterstützungsbeitrag von ihrem Vater in der Höhe von monatlich CHF 820.-- aus. Ausserdem habe die Rekurrentin aufgrund dessen, dass sie im Jahr 2019 mit ihrem damaligen Partner zusammengewohnt habe, lediglich Anspruch auf einen Grundbetrag in der Höhe von CHF 850.--.