E. Mit Erklärung vom 11. Mai 2021 hat die Gemeinde Z.________ die Kompetenz zur Wahrung ihrer Interessen im Steuerjustizverfahren an die Steuerverwaltung des Kantons Bern abgetreten (pag. 18). F. Am 29. Dezember 2021 hat sich die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Y.________ (Steuerverwaltung), vernehmen lassen und die kostenpflichtige Abweisung des