Die im Einspracheentscheid erwähnte Aufforderung, die notwendigen Unterlagen einzureichen, habe sie nie erhalten. Ihr damaliger Partner habe wohl ihre Post entwendet. D. Mit Schreiben vom 5. November 2021 hat die Steuerrekurskommission der Rekurrentin den Eingang des Rekurses bestätigt und sie unter anderem zur Einreichung weiterer Unterlagen zu ihrer finanziellen Situation aufgefordert. Dem ist die Rekurrentin mit Eingabe vom 26. November 2021 nachgekommen. Sie führt ergänzend aus, dass sie weder heute noch im Steuerjahr 2019 im Besitz von Vermögen gewesen sei.