C. Gegen diesen Entscheid hat die Rekurrentin am 4. November 2021 Rekurs an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und den Erlass der Steuerausstände in der Höhe von CHF 512.-- (inkl. Gebühren) unter Kosten und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Steuerbehörde beantragt. Zusammengefasst begründet sie ihren Antrag damit, dass sie die Steuern aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht bezahlen könne. Zudem habe sie ihre Mitwirkungspflicht im Steuerverfahren nicht mit Absicht verletzt. Die im Einspracheentscheid erwähnte Aufforderung, die notwendigen Unterlagen einzureichen, habe sie nie erhalten.