2. Die Beschwerde betreffend die Nachsteuer der direkten Bundessteuer pro 2017 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Akten werden zur Neuberechnung des Abzugs für selbstgetragene Krankheitskosten i.S. der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern gesandt. 3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'000.--, werden den Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. - 10 - 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.