4.3 Ausgehend von den Veranlagungsverfügungen pro 2017 ist die Einkaufssumme in die 2. Säule in Höhe von CHF 70'000.-- aufzurechnen. Dies hat Auswirkungen auf das Reineinkommen (Nettoeinkommen minus Aufwendungen und allgemeine Abzüge, vor Sozialabzügen), -7- welches sich von CHF 41'195.-- auf CHF 111'195.-- erhöht (bei den kantonalen Steuern, pag. 23; bei der direkten Bundessteuer beträgt das Reineinkommen neu CHF 103'555.--, pag. 24). Dieses höhere Reineinkommen hat wiederum Auswirkungen auf die Sozialabzüge wie bspw. die selbstgetragenen Krankheitskosten.