_", Schreiben der C.________AG an den Rekurrenten vom 27.2.2020 und "Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung"). Mit der erfolgten Kapitalauszahlung hat das gebundene Guthaben den Vorsorgekreislauf (Pensionskasse und Säule 3a) verlassen. Aufgrund der eingereichten Akten ist zu vermuten, dass der Rekurrent den erhaltenen Betrag auf eine Lebensversicherung transferiert hat (Eingabe der Rekurrenten vom 13.11.2021, Beilagen "Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung" sowie "Annahmebestätigung zu Antrag Nr. ________"). Damit ist das Kapital in die private oder ungebundene Vorsorge überführt worden, was keine steuerneutrale Übertragung darstellt.