-3- G. Mit Schreiben vom 13. November 2021 haben die Rekurrenten diverse Unterlagen eingereicht. Ergänzend halten sie fest, dass der Rekurrent im 2019 die D.________GmbH gegründet habe. Von da an habe von der C.________AG "niemand mehr etwas wissen" wollen. Weil der Einkauf im 2017 nicht den Richtlinien entsprochen habe, sei dann der Einkauf von CHF 70'000.- - in eine Rente umgewandelt worden. Dies würden sie nicht verstehen, da die Pensionskasse nur Kapitalleistungen vorgesehen habe. Ebenfalls haben die Rekurrenten den Kostenvorschuss einbezahlt.