Die Steuerverwaltung sei in den Verfahren vor der Steuerrekurskommission jeweils Gegenpartei der steuerpflichtigen Person und die Steuerrekurskommission habe keinen Zugriff auf Daten oder Akten der Steuerverwaltung. Weiter ist den Rekurrenten mitgeteilt worden, dass es ihnen obliege, sämtliche massgebende Unterlagen, die ihren Standpunkt untermauern einzureichen. Dafür ist ihnen eine Frist bis am 23. November 2021 gewährt worden. Ebenfalls wurde der Kostenvorschuss innert gleicher Frist eingefordert.