Dies sei jedoch gemäss Obligationenrecht eine Voraussetzung für deren Erhebung. Es sei ungerechtfertigt und nicht fair gegenüber dem Steuerzahler, dass er mit Verzugszinsen bestraft werde, welche er nicht verursacht und auch keine Möglichkeit gehabt habe, diese zu vermeiden. Die C.________AG habe den Rekurrenten falsch beraten. Es könne nicht angehen, dass eine staatlich beaufsichtigte Pensionskasse unseriös beraten würde und die steuerpflichtige Person dafür gerade zu stehen habe. So habe die Vorsorge-Beraterin dem Rekurrenten bestätigt, dass er den Einkauf tätigen könne, sofern er einfach weiterarbeite.