E. Dagegen haben die Rekurrenten am 28. Oktober 2021 (übergeben der Post am 1.11.2021) Rekurs und Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und die Erhebung von Verzugszinsen sowie die Korrektur der selbstgetragenen Krankheitskosten moniert. Zusätzlich beantragen sie die Berücksichtigung des Zweiverdienerabzugs. Bezüglich der Verzugszinsen bringen sie vor, dass sie nie die Möglichkeit gehabt hätten, die im Nachsteuerverfahren erhobenen Steuern "fristgerecht" zu bezahlen. Dies sei jedoch gemäss Obligationenrecht eine Voraussetzung für deren Erhebung.