Die Verzugszinsen seien vielmehr beim Schuldigen, d.h. bei der C.________AG einzutreiben. Am 26. Juli 2021 verfügte der ZVB/N die Nachsteuer pro 2017. Inkl. Verzugszinsen betrug die Nachsteuer bei den kantonalen Steuern CHF 15'606.60 und bei der direkten Bundessteuer CHF 1'746.30. Der ZVB/N führte aus, dass die Nachsteuer samt Verzugszinsen bei der steuerpflichtigen Person zu erheben sei. Für die Steuerverwaltung bestehe keine Möglichkeit den Verzugszins bei der Pensionskasse einzufordern.