C. Am 11. Juni 2021 teilte der ZVB/N den Rekurrenten mit, dass aufgrund der im Jahr 2019 bezogenen Kapitalleistung aus Vorsorge die dreijährige Sperrfrist verletzt worden sei und deshalb der im Jahr 2017 berücksichtigte Abzug für den Einkauf in die Pensionskasse im Rahmen eines Nachsteuerverfahrens korrigiert werde. Gleichzeitig stellte der ZVB/N den Rekurrenten den Vorabdruck zur Nachsteuerberechnung zu. Daraus resultierte eine Nachsteuer bei den kantonalen Steuern von CHF 14'289.55 und bei der direkten Bundessteuer eine solche von CHF 1'588.-- (jeweils zuzüglich Verzugszinsen bis zum Verfügungsdatum). Mit Eingabe vom 6. Juli 2021 nahmen die Rekurrenten zum Vorabdruck Stellung.