A. A.________ (Rekurrent, geb. 1954) war bei der Sammelstiftung der C.________AG (Lebensversicherungsgesellschaft; nachfolgend: C.________AG) im Rahmen der 2. Säule überobligatorisch versichert. Im Jahr 2017 glich der Rekurrent fehlende Beitragsjahre mit einem Einkauf von CHF 70'000.-- aus. Er und seine Ehefrau, B.________ (zusammen: Rekurrenten), deklarierten in der Steuererklärung pro 2017 den entsprechenden Einkauf, welcher mit Veranlagungsverfügungen vom 4. Dezember 2018 zum Abzug zugelassen wurde. Gemäss Meldung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erhielt der Rekurrent im September 2019 eine Kapitalleistung der C.________AG in Höhe von CHF 90'000.--.