8. Die Beschwerde betreffend die Nachsteuern 2018 wird, soweit darauf eingetreten werden kann, teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Neuveranlagung der Nachsteuern im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgeschickt. 9. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 900.--, werden den Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 10. Es werden keine Parteikosten gesprochen.