Wer jedoch wie die Rekurrenten steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz bzw. im Kanton Bern hat, muss die entsprechenden Einkommen und Vermögen in ihrer schweizerischen bzw. bernischen Steuererklärung deklarieren. Dies, weil es für die Bestimmung der Progression (d.h. des Steuersatzes) in der Schweiz bzw. im Kanton Bern berücksichtigt wird (Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt). Im Weiteren wird hierzu auf den rechtskräftigen Entscheid betreffend Bussen hingewiesen (vgl. RKE 100 21 400-403 bzw. 200 21 284-287 vom 21.9.2022, E. 5.2 mit Hinweisen).