-9- 7. Zum Schluss ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die deutschen Liegenschaften und deren Erträge in der Schweiz bzw. im Kanton Bern nicht besteuert werden. Die Liegenschaften werden vielmehr in jenem Staat, in welchem sie liegen (Belegenheitsort) – vorliegend somit in Deutschland – besteuert. Wer jedoch wie die Rekurrenten steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz bzw. im Kanton Bern hat, muss die entsprechenden Einkommen und Vermögen in ihrer schweizerischen bzw. bernischen Steuererklärung deklarieren.