Da diese ausländischen Einkommens- und Vermögenswerte unberücksichtigt blieben, fielen die Veranlagungen ungenügend aus und es kam – entgegen der Ansicht der Rekurrenten – zu einem durch eine Unterbesteuerung verursachten Steuerausfall des Gemeinwesens. Hinzu kommt, dass die Veranlagungsbehörde erst nach Rechtskraft der jeweiligen Veranlagungsverfügungen 2015 bis 2018 im Rahmen des AIA Kenntnis darüber erhielt, dass der Rekurrent Eigentümer diverser, in der Schweiz bzw. im Kanton Bern bisher unversteuerter Vermögenswerte war und dass er Mieterträge aus der Vermietung der im Privatvermögen gehaltenen Liegenschaften erzielte.